Sie wollen Mitglied werden?

Es gibt vier Arten von Mitgliedschaften: die normale Mitgliedschaft als stimmberechtigtes Einzelmitglied, und die Mitgliedschaft von parteiunabhängigen Umweltorganisationen. Auf Wunsch einiger Mitglieder haben wir dann die preislich ermäßigte Mitgliedschaft für Paare und Familien eingeführt - jedes Familienmitglied ist dabei eigenständig stimmberechtigt.

Um zu gewährleisten, dass der Verein parteiunabhängig und überparteilich bleibt, nehmen wir keine Funktionsträger in Parteien (Ratsmitglieder, Ortsvereinsvorsitzende etc.) und Verwaltung (Bürgermeister, Beigeordnete etc.) als Einzelmitglieder mit Stimmrecht auf - sie üben ihren Einfluss ja schon als Mandatsträger aus. Wer die Ziele und die Tätigkeit des Vereins unterstützen will, kann dies als förderndes Mitglied tun - ein Förderer erhält alle Rechte und alle Informationen wie ein gewöhnliches Mitglied, hat nur kein Stimmrecht bei Versammlungen.

Hier geht es zu den Beitrittsformularen:

die normale Mitgliedschaft als stimmberechtigtes Einzelmitglied (Jahresbeitrag 20 €)

die Familienmitgliedschaft mit Stimmrecht (Jahresbeitrag 30 €)

die Mitgliedschaft einer Umweltorganisation mit Stimmrecht (Jahresbeitrag mindestens 30 €)

die Fördermitgliedschaft für Funktionsträger in Parteien und Verwaltung - ohne Stimmrecht (Jahresbeitrag mindestens 20 €)

30.05.2011

Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Köln unter der Nummer VR 16822 eingetragen (UR-Nr. 468/2011)


30.03.2011

Das Finanzamt Bergisch Gladbach hat die vorläufige Bescheinigung als gemeinnützige Organisation erteilt. Der Verein wird unter der Steuernummer 204/5829/0561 beim Finanzamt Bergisch Gladbach geführt. Damit wird die Ausstellung von Bescheinigungen möglich, mit denen Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich abgesetzt werden können.

03.03.2011
Das Vereins-Konto ist eröffnet.
Konto-Verbindung: VR Bank eG, BLZ: 37062600, Kto.Nr.: 1300655013
Somit ist ab sofort auch die Überweisung von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden möglich, allerdings steht noch die Anerkennung als gemeinnütziger Verein aus, so dass zunächst noch keine steuerlich relevanten Bescheinigungen ausgestellt werden können.

25.02.2011

Da sich der Verein derzeit noch in Gründung befindet und noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist, kann für Beiträge und Spenden (noch) keine steuerlich absetzbare Bescheinigung erteilt werden.
Daher wird der Einzug vom Konto (siehe untenstehende Beitrittserklärung!) auch erst veranlasst, wenn die Anerkennung als eingetragener, gemeinnütziger Verein vorliegt.
Das Vereins-Konto wird in den nächsten Tagen eröffnet. Dann ist auch eine Überweisung möglich.