Lehmbach ist endgültig geschützt - Bescheid der Bezirksregierung beendet Ausbaupläne
Kölner Stadt-Anzeiger vom 28.10.2011
Rösrath. Das Überschwemmungsgebiet der Sülz ist seit gestern offiziell erweitert: Die vor kurzem bekannt gegebene "vorläufige Sicherung" der Überschwemmungsflächen trat in Kraft. Damit gehört auch das Gelände des Bebauungsplans 89 für Lehmbach-Nord, auf dem die Stadt ursprünglich Gewerbe ansiedeln wollte, zum Überschwemmungsgebiet. In vorläufig gesicherten Abschnitten seien "die gleichen rechtlichen Regelungen" wirksam wie bei endgültig festgesetzten Überschwemmungsgebieten, teilt die Bezirksregierung mit. "So ist es unter anderem untersagt, bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern", heißt es darin weiter. Damit ist die zunächst geplante Ansiedlung von zusätzlichem Gewerbe ausgeschlossen. Das wollte die Bezirksregierung mit der "vorläufigen Sicherung" ausdrücklich erreichen: "Die Bezirksregierung Köln reagiert damit auf die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes im Bereich Lehmbach-Nord in Rösrath." Anders als manche Kommunalpolitiker wollte die Bezirksregierung offenbar klarstellen, dass das zusätzliche Gewerbe definitiv untersagt ist. Der Planungsausschuss hatte dagegen noch im September einen Antrag der Stadtverwaltung, das Bebauungsplan-Verfahren einzustellen, vertagt. (tr)