Sehr geehrte Mitglieder des Rösrather Stadtrates, sehr geehrte Mitglieder und sachkundige Bürger im Planungsausschuss!

Gestern hatte ich das angehängte Schreiben über den Klimawandel an den Bürgermeister und Vertreter von Verwaltung und Fraktionen gesandt. Als ich heute die Zeitung aufschlug und den Artikel "Gewerbegebiet oder Hochwasserfläche" im KStA las, stieß ich auf solche Aussagen zum Thema B-Plan 89 wie "Solange wir nicht gegen geltendes Recht verstoßen, bin ich dafür zu bauen.". Offensichtlich sind einige Politiker immer noch der Meinung, dass es mit der Hochwassergefahr doch halb so wild sei - Hochwasser hatten wir auch früher, und sie verfahren nach Artikel 3 des Kölner Grundgesetzes: "Et hät noch immer joot jejange".
Im Kölner Grundgesetz steht aber auch im Artikel 5: "Nix bliev wie et wor". Deshalb sende ich Ihnen heute das gestrige Schreiben weiter, damit Sie sich selbst ein Urteil bilden können, welcher Artikel hier der wichtigere ist.

Ich möchte nur daran erinnern, dass alle Landesregierungen in den letzten Jahren die wachsenden Gefahren durch Hochwasser und durch Starkregen ausgelöster Sturzfluten sehr ernst genommen haben. So wurde am 31.Juli 2009 im Wasserhaushaltgesetz mit den Neuregelungen noch einmal ausdrücklich der Grundsatz des Bauplanungsverbots in Überschwemmungsgebieten bekräftigt, für den es nur in sehr engen Grenzen Ausnahmen geben kann. Allen Landesregierungen war dabei bewusst, dass das Problem weniger die "natürliche" Hochwassergefahr ist, sondern die Probleme, die durch die Besiedlung und Bebauung von Überschwemmungsgebieten in den letzten Jahrzehnten durch Menschen geschaffen wurden: Die Gewässer haben immer weniger Platz, und die Hochwässer und Sturzfluten bedrohen die Gesundheit, das Leben und die wirtschaftlichen Aktivitäten von immer mehr Menschen. Das war so früher nicht der Fall. Da durch den Klimawandel die Wahrscheinlichkeit von häufigeren und extremeren Hochwassern weiter steigt, ist es höchste Zeit, umzusteuern. Wenn man von hundertjährlichen Hochwassern spricht, dann gibt es eben keine Gewissheit dafür, dass so ein Ereignis nur einmal auftritt und man dann 100 Jahre Ruhe hat. Wie in Köln mit dem Rhein geschehen, können auch mehrere 50- und 100-jährliche Hochwasser in kurzen Abständen auftreten. Die Versicherungen rechnen z.B. damit: "Künftig treten Hochwasser, wie sie Deutschland heute im Durchschnitt alle 50 Jahre erlebt, alle 25 Jahre ein." (GDV Presseerklärung, 24.05.2011). Und um in der Nähe zu bleiben, wenn man sich mögliche Schäden vorstellen will: So haben die Starkregen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in Lohmar (29.06.2005) zu einem Gesamtschaden von 2.380.181 € geführt, davon 1.935.000 € bei Bürgern und 445.181 € direkte Kosten für die öffentliche Hand (Schäden an Schulen, unterspülter Straße, Schienen/Strassen/Tunnel unter Wasser oder unter Geröll und Schlamm; Zahlen laut URBAS Abschlussbericht der Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt). Auf die Stadt Rösrath kämen in einem ähnlichen Fall wahrscheinlich noch viel höhere Kosten zu, u.a. weil aufgrund der neuen Erkenntnisse des Aggerverbands Bürger und Firmen zu Recht Schadenersatz fordern würden. Die Hochwasser-Gefahren und -Risiken betreffen dabei nicht nur Lehmbach, sondern große Teile Rösraths, wie im letzten Winter sehr deutlich wurde.

Wenn Sie bisher auch der Auffassung zuneigten, zu bauen, wenn es rechtlich möglich ist, dann bitte ich Sie, sich folgende Frage zu stellen: "Würden Sie einer Bebauungsplanung auch zustimmen, wenn die Bebauung in einem Überschwemmungsgebiet erfolgen soll?". Unter dieser Voraussetzung wäre es höchstwahrscheinlich gar nicht zur B-Planung 89 gekommen! Seit mehreren Monaten weiß man nun, dass die überplanten Gebiete im Überschwemmungsgebiet liegen und die Voraussetzungen für die Planung nicht mehr stimmen. Deshalb gingen Stadt, Behörden und Landesregierung auf Distanz zu diesen Plänen. So sollte auch Ihnen die Entscheidung für die Bürger und gegen den überholten B-Plan 89 nicht schwer fallen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hasbron-Blume

PS: Wir bieten natürlich allen Parteien, Fraktionen und Bürgern an, mit ihnen diese Fragen zu diskutieren